Im Rahmen der Bewerbung bieten wir den Bewerbern die Möglichkeit an, in unseren 'Talent-Pool' für einen Zeitraum von zwei Jahren auf Grundlage einer Einwilligung im Sinne der Art. 6 Abs. 1 lit. a. und Art. 7 DSGVO aufgenommen zu werden.
Die Bewerbungsunterlagen im Talent-Pool werden alleine im Rahmen von künftigen Stellenausschreibungen und der Beschäftigtensuche verarbeitet und werden spätestens nach Ablauf der Frist vernichtet. Die Bewerber werden darüber belehrt, dass deren Einwilligung in die Aufnahme in den Talent-Pool freiwillig ist, keinen Einfluss auf das aktuelle Bewerbungsverfahren hat und sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen sowie Widerspruch im Sinne des Art. 21 DSGVO erklären können.
Sofern keine Aufnahme in den 'Talent-Pool' gewünscht ist, wird Ihre Initiativbewerbung innerhalb eines Bearbeitungszeitraumes von 2 Monaten gespeichert und im Anschluss vernichtet. Eine spätere Berücksichtigung bei offenen Stellen ist dann nicht mehr möglich.<br><br>mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder